Schirmschlag

[811] Schirmschlag (Schirmschlagbetrieb), forstlicher Verjüngungsbetrieb, bei dem die Holznachzucht unter dem Schirme eines gelichteten Holzbestandes erfolgt. Man unterscheidet Samenschirmschläge (Samenschlagbetrieb, s. d.) und Anbauschirmschläge. Bei den erstern vollzieht sich die Verjüngung durch den Samenabfall des Schirmbestandes, bei den letztern durch Anbau mittels Saat oder Pflanzung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 811.
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