[90] Schutzgemeinschaften (Schutzgenossenschaften) nennen sich Verbindungen von Gewerbtreibenden und Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen, indem sie ihren Mitgliedern die Namen derselben durch sogen. schwarze Listen mitteilen. Eine solche Gemeinschaft wurde 1864 in Dresden gegründet, die später zu einem Verbande der an verschiedenen Orten bestehenden S. für Handel und Gewerbe führte. Sie haben die gleichen Ziele wie die in der neuern Zeit mehr verbreiteten Kreditreformvereine (s. d.). S. oder Schutzkomitees nennt man auch die Vereinigungen von Gläubigern gefährdeter ausländischer Werte, die den Zweck haben, ihre Interessen gemeinsam gegenüber dem zahlungsunfähigen oder -säumigen Staat zu vertreten. Solche S. bestehen in Deutschland z. B. zwischen den Besitzern türkischer, portugiesischer, griechischer und südamerikanischer Staatspapiere.
Brockhaus-1911: Schutzgemeinschaften
Meyers-1905: Schutzgemeinschaften der Tiere