Schwerinstag

[206] Schwerinstag, im parlamentarischen Sprachgebrauch eine der Erledigung von Anträgen aus der Mitte der Versammlung und von Petitionen gewidmete Sitzung (im deutschen Reichstag gewöhnlich Mittwochs), nach dem frühern Minister Grafen Schwerin so genannt, auf dessen Antrag die Einrichtung im preußischen Abgeordnetenhaus getroffen wurde, von wo sie auf den Reichstag überging.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 206.
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