[289] Sehschärfe, das Vermögen, auf der Netzhaut entstandene, scharf begrenzte Bilder von einer gewissen Größe zu erkennen. Je kleiner diese sind, um so größer ist die S. Zur Prüfung des Auges auf seine S. benutzt man am meisten die von Snellen angegebenen quadratischen Buchstaben und Zeichen (Schriftproben, Sehproben, Optotypen, s. Tafel »Augenuntersuchung«, S. IV). Etwaige Brechungsfehler des Auges (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus) müssen vor oder bei Prüfung der S. durch die entsprechend konkav, konvex oder zylindrisch geschliffenen Gläser korrigiert werden. Bei der Aushebung für die deutsche Landarmee muß die S., nach Korrektur etwaiger Brechungsfehler durch Brillen, mindestens mehr als die Hälfte der normalen betragen, um Tauglichkeit zu bedingen, während eine S. von weniger als 1/2, aber mehr als 1/4 der normalen nur noch für den Landsturm tauglich macht, eine noch geringere aber auch den Dienst im Landsturm ausschließt. In der Marine, in der das Tragen von Brillen nicht angängig, muß die Sehleistung ohne Korrektur durch Gläser mindestens auf dem bessern Auge die Hälfte der normalen betragen, während die Herabsetzung der Sehleistung (ohne Brillenkorrektur) unter die Hälfte der normalen auf dem bessern Auge dauernd untauglich macht.