[383] Setzschiffer, ein Schiffer (s. d.), der weder Alleineigentümer (Reeder) noch Miteigentümer (Mitreeder) des von ihm geführten Schiffes ist (Schiffer im engern Sinne des Wortes).
Adelung-1793: Setzschiffer, der
Pierer-1857: Setzschiffer