[581] Sollicitatio (lat.), im kath. Kirchenrecht die Anreizung seitens des Beichtvaters gegenüber seinem Beichtkind zu einer Sünde gegen das sechste oder neunte Gebot; wird mit den härtesten Strafen belegt (dauernde Unfähigkeit zum Beichthören, allgemeine Suspension, Verlust aller Würden etc.) und bedingt für das Beichtkind strenge Denunziationspflicht. Ein falscher Denunziant verfällt jedoch ebenfalls der Exkommunikation.