Suspension

[214] Suspension (lat.), Dienstenthebung (s. d. und Disziplinargewalt, S. 58). Im kanonischen Recht eine Strafe, die dem Kleriker auf bestimmte Zeit die ihm zustehende Berechtigung in bezug auf Weihe, Amt oder Pfründe entzieht, ohne ihn dieser selbst verlustig zu machen; sie kann alle diese Beziehungen oder nur teilweise treffen. Die Verhängung der S. steht dem Papst für die ganze Kirche, dem Bischofe für seine Diözese, dem Ordensobern für seine Untergebenen zu. In der Musik soviel wie Aufhaltung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 214.
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