[607] Sonnenlehen, die altarische Anschauung, daß die Sonne Herrin alles Landes ist, das sie fruchtbar macht, so daß jeder, der von einem Teile Besitz ergreift, dies im Namen der Sonne tun und ihre Oberherrschaft anerkennen muß. Die Besitzergreifung wüst liegender Länder oder Inseln erfolgte durch Feuerzündung auf denselben oder Umreitung mit einem Feuerbrand in der Hand im Angesicht der Sonne. In den Lehnszeiten galten nur noch Gebiete, deren eigentliche Oberherren nicht nachzuweisen waren, als S. und wurden mit einem Gelübde an die ausgehende Sonne, die als Symbol der Gottheit als Lehnsherrin fingiert wurde, von dem neuen Besitzer angetreten. Solche Güter sind Allodialgüter.