[31]Verarbeitung (Umarbeitung, Spezifikation) liegt vor, wenn durch menschliche Tätigkeit aus einer Sache eine andre gemacht wird, z. B. aus Mehl durch Verbacken Brot. Vgl. Eigentum, S. 443.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 31.