Staatswirtschaft

[816] Staatswirtschaft, die Wirtschaft des Staates, umfaßt alle Tätigkeiten und Veranstaltungen, die zur Befriedigung von Staatsbedürfnissen dienen, wird im engern Sinn auch oft als mit der Finanzverwaltung identisch betrachtet (vgl. Finanzwesen). Staatswirtschaftslehre, Lehre von der Wirtschaft des Staates, Finanzwissenschaft, früher auch als gleichbedeutend mit Volkswirtschaftslehre (s. d.) gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 816.
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