[847] Stange, Teil der Zäumung (s. Zaum). Auch ein Teil des Geweihes (s. d.). Die Redensart »einem die S. halten« rührt von den alten Gottesurteilen durch Zweikampf her und bezieht sich auf den dabei vom [847] Richter bestellten Aufseher, den Wärtel, der als Sekundant die Kämpfer nötigenfalls mit seiner S. zu trennen, namentlich aber eine solche zum Schutz über den zu halten hatte, der zu Fall gekommen war.
Adelung-1793: Stange, die · Probier-Stange, die
Brockhaus-1911: Stange [2] · Stange
Meyers-1905: Stänge