Steuerzuschläge

[17] Steuerzuschläge, die Abgaben, welche Gemeinden zur Deckung ihres Bedarfs als Zuschläge zu bestehenden (direkten) Staatssteuern erheben. Vgl. Gemeindehaushalt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 17.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: