Strafabteilungen

[75] Strafabteilungen (Strafkompanien, Disziplinarabteilungen), Truppenabteilungen in militärischen Strafanstalten, die aus Militärpersonen bestehen, die hier eine Freiheitsstrafe abbüßen. Die Arbeiterabteilungen (s. d.) gehören nicht zu den militärischen Strafanstalten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 75.
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