Strafänderung

[75] Strafänderung, die Anwendung eines andern (mildern oder strengern) Strafrahmens an Stelle des zunächst vom Gesetz aufgestellten. Vgl. Strafrecht IV: Die Bestrafung 3).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 75.
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