Substantivum

[163] Substantivum (Nomen substantivum, Haupt-, Dingwort), in der Grammatik Bezeichnung einer Person oder Sache oder eines Begriffs. Der Ausdruck S. findet sich im Altertum noch nicht, sondern ist erst bei den Grammatikern des Mittelalters aufgekommen, die ihn aus dem lateinischen substantiaStoff«) bildeten. Er drückt besonders den Gegensatz zu den Eigenschaftswörtern (Adjektiven) aus, die bloß ein einzelnes Merkmal bezeichnen. Die übliche Einteilung der Substantiva ist folgende. Je nachdem ein S. ein bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum oder Concretum sein, je nachdem es entweder etwas bloß Vorgestelltes oder etwas sinnlich Wahrnehmbares bedeutet. Andre Unterarten des Nomen appellativum sind die Collectiva (Sammelwörter), die eine Gesamtheit von Individuen bezeichnen, wie z. B. Volk, Menge, Schar, und die Materialia (Stoffwörter), wie Gold, Wasser, Wein, Getreide. Sprachgeschichtlich von Wichtigkeit ist, daß die verschiedenen Gattungen vielfach ineinander übergehen, wie anderseits auch irgendwelche Substantiva zu Adjektiva werden können und umgekehrt. Die Flexion der Substantiva durch angehängte Kasusendungen (s. Kasus) heißt Deklination.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 163.
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