Substitūt

[163] Substitūt (lat.), ein Amts- oder Stellvertreter; Beigesetzter, Nachgeordneter im Amt, auch soviel wie Ersatzerbe (s. Substitution). S. wird im Zivilprozeß häufig der Rechtsanwalt genannt, der den Prozeßbevollmächtigten als seinen Vertreter bestellt. Die dem S. übertragene Vollmacht nennt man Substitutionsvollmacht (s. Vollmacht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 163.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika