Summepiskopāt

[204] Summepiskopāt (neulat., »oberstes Bischoftum«), Bezeichnung für die Stellung des Landesherrn als Träger des evangelischen Kirchenregiments (summus episcopus). Ihren historischen Hintergrund bildet die im Religionsfrieden von 1555 verfügte Suspension der geistlichen Jurisdiktion über die Augsburgischen Konfessionsverwandten, die schon im Anfange des 17. Jahrh. zur Ausbildung der sogen. Episkopaltheorie (s. Episkopalsystem) hat führen können, nach der die Landesherren in die Rechtsnachfolge der Bischöfe eingetreten seien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 204.
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