[242] Synästhesīe (griech.), die durch Erregung eines Sinnesorgans hervorgerufene sekundäre Empfindung in einem andern Sinnesorgan. Beobachtet wurden: Sehen von Tönen: primäre Beteiligung des Gehörs-, sekundäre des Gesichtssinnes; Hören von Farben: primäre Beteiligung des Gesichts-, sekundäre des Gehörssinnes; Sehen der Geschmäcke: primäre Beteiligung des Geschmacks-, sekundäre des Gesichtssinnes; analog Sehen der Gerüche und Sehen der Schmerzen. Das Sehen von Tönen tritt erblich und familienweise auf, es scheint, daß es bei 810, ja bei mehr als 12 Proz. aller Menschen, wenn auch meist nur in sehr geringer Intensität, vorkommt. Vgl. Phonismen und Photismen. S. auch soviel wie Mitempfindung (s. d.).