[283] Tagesordnung, das Verzeichnis und die Reihenfolge der in einer Versammlung zu beratenden Gegenstände, die für die Sitzungen im voraus festzustellen sind; daher heißt zur T. übergehen soviel wie auf einen Gegenstand nicht weiter eingehen. Geschieht dies unter der Angabe von Gründen, so spricht man von einet motivierten T.