Tagesordnung

[283] Tagesordnung, das Verzeichnis und die Reihenfolge der in einer Versammlung zu beratenden Gegenstände, die für die Sitzungen im voraus festzustellen sind; daher heißt zur T. übergehen soviel wie auf einen Gegenstand nicht weiter eingehen. Geschieht dies unter der Angabe von Gründen, so spricht man von einet motivierten T.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 283.
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