[203] Tagesordnung, 1) (Ordre du jour), bei Kollegien u. öffentlichen, bes. parlamentarischen Versammlungen die festgesetzte Vertheilung (Bestimmung, Anberaumung) der Geschäfte (Verhandlungen) auf die verschiedenen Tagessitzungen; daher zur T. übergehen, einen besonderen Antrag nicht beachten, indem man die einmal anberaumten Geschäfte wie gewöhnlich fortführt; 2) die herrschende Gewohnheit.