[360]Taxationsrevision, die periodische Berichtigung, bez. Fortsetzung der Forsteinrichtung mit Rücksicht auf die im Wald- und Wirtschaftszustande eingetretenen Veränderungen. Dergleichen Revisionen sollen etwa alle zehn Jahre vorgenommen werden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 360.