[360] Taxation (lat.), Schätzung oder Wertbestimmung einer zum Verkauf, zum Austausch oder zur Übergabe bestimmten Sache, geschieht auf Anordnung einer Staatsbehörde oder auf Veranlassung von Privatpersonen durch Taxatoren, Sachverständige, die von den Parteien in gleicher Anzahl vorgeschlagen oder gemeinschaftlich gewählt oder von der Behörde ernannt werden. Bei manchen Verträgen kommt der T. einer hingegebenen Sache im Zweifel die Bedeutung zu, daß der Empfänger der Sache Eigentümer derselben und verpflichtet wird, anstatt der Sache die Taxationssumme zu leisten, z. B. beim Pachtvertrage mit Schätzung des Inventars (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, § 588); ferner beim Gesellschaftsvertrag (a. a. O. § 706, Abs. 2). Landwirtschaftliche T. s. Bodenbonitierung und Güterabschätzung.