[426] Terrasse (franz.), wagerecht abgeplattete Erderhöhung oder Erdstufe; insbes. im Landbau treppenförmige Absätze zur Kultivierung von Bergabhängen und im Gartenbau als Umgebung von Gebäuden. Charakteristisch ist die T. für den altitalienischen Villen- und Renaissancestil, weil die Villen meist[426] auf Anhöhen angelegt wurden. Die Terrassen werden durchschnitten von Treppen, die zu dem Gebäude emporführen. Berühmte Terrassen des Altertums sind die ägyptischen in Deir el Baheri und die der persischen und assyrischen Tempel, von neuern die am Schlosse St.-Germain bei Paris, die Brühlsche T. in Dresden, der Michelangeloplatz in Florenz, der Monte Pincio in Rom. Jede T. bildet eine breite und hohe Stufe, deren obere Fläche nur wenig nach vorn geneigt ist und gärtnerisch im regelmäßigen Stil bepflanzt wird, während die vordere Seite (Dossierung) eine nicht ganz senkrecht absteigende Wand bildet, die meist durch eine Vormauer oder Rasenverkleidung verwahrt werden muß und oft zur Kultur von Spalierobst, Wein etc., auch hinter Glas, benutzt wird. Auch das platte Dach eines Hauses oder Turmes (Plattform) wird oft als T. bezeichnet. Über den geographischen Begriff T. vgl. die Artikel: Fluß, Täler, Hochgestade.