Traufrecht

[678] Traufrecht (Dachrecht), die Grunddienstbarkeit (s. d.), vermöge deren ein Grundeigentümer berechtigt ist, von seinem Gebäude den Wasserabfall auf ein Nachbargrundstück fließen zu lassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 678.
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