[678]Traufrecht (Dachrecht), die Grunddienstbarkeit (s. d.), vermöge deren ein Grundeigentümer berechtigt ist, von seinem Gebäude den Wasserabfall auf ein Nachbargrundstück fließen zu lassen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 678.