Unbefleckte Empfängnis

[891] Unbefleckte Empfängnis (Conceptio beatae Mariae virginis), die Lehre, daß Maria, die Mutter Jesu, ohne Erbsünde empfangen worden sei, ward im 12. Jahrh. von Kanonikern in Lyon verkündigt, bald aber der Gegenstand eines heftigen Streites, vorzüglich zwischen den Franziskanern und Dominikanern, von denen letztere die u. E. verwarfen. Das Konzil zu Basel sprach sich 1439 für die Franziskaner aus, war aber, damals schon schismatisch, nicht beschlußfähig. Die Konstitution Sixtus' IV. (1483), die das Tridentiner Konzil 7. Juni 1546 neu einschärfte, verhielt sich neutral. Schon Clemens XI. weihte jedoch 1708 der unbefleckten Empfängnis ein Festum duplex secundae classis (s. Marienfeste, S. 297; vgl. Feste, S. 464 f.), und Pius IX. erhob die Lehre auf Grund von 1. Mos. 3,15; Hoheslied 4,7. 12; Luk. 1,28 am 8. Dez. 1854 zum Dogma.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 891.
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