Ungelt

[916] Ungelt (auch Unrecht, später Umgelt, Umgeld), eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbes. Steuer vom Kleinverkehr als Vorläufer der spätern Akzise), bedeutet nach LangTeutsche Steuerverfassung«, 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt. Jetzt kommt der Ausdruck Umgeld z. B. noch bei der württembergischen Weinsteuer vor. – Im Seefrachtrecht nennt man Ungelder die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unkosten (Lotsen-, Hafen-, Leuchtfeuergelder, Auseisungs- und Quarantänekosten).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 916.
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