[916] Ungelt (auch Unrecht, später Umgelt, Umgeld), eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbes. Steuer vom Kleinverkehr als Vorläufer der spätern Akzise), bedeutet nach Lang (»Teutsche Steuerverfassung«, 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt. Jetzt kommt der Ausdruck Umgeld z. B. noch bei der württembergischen Weinsteuer vor. Im Seefrachtrecht nennt man Ungelder die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unkosten (Lotsen-, Hafen-, Leuchtfeuergelder, Auseisungs- und Quarantänekosten).