Urnenhain

[965] Urnenhain (Urnenfriedhof), ein Platz für die Aufbewahrung der Aschenüberreste feuerbestatteter Personen. Urnenhaine werden zumeist auf Friedhöfen angelegt (Berlin, Gotha, Jena, Stettin), doch gibt es auch selbständige (Hagen i. W., Hamburg). Sie werden mit Garten- und Parkanlagen ausgestattet, und die Beisetzung der Asche erfolgt oberhalb der Erde in Urnen auf Säulen, Postamenten u. dgl., oder die Asche wird in die Erde gebettet und die Stätte durch einen Gedenkstein, Blumenanpflanzungen etc. gekennzeichnet. Da die Asche einen sehr geringen Raum einnimmt, so genügt (z. B. im Hamburger U.) für die gewöhnliche Grabstelle 0,25 qm, und selbst auf diesem Fleckchen können mehrere Kapseln übereinander beigesetzt werden; hierin liegt der Hauptvorzug der Feuerbestattung in volkswirtschaftlicher Beziehung. Urnengrabmäler finden Anwendung für Familien oder für größere Gruppen; ein Obelisk in Frankfurt a. M. gewährt für 80, ein größeres Urnengrabmal in Kassel für mehrere hundert Aschen Unterkunft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 965.
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