[102] Verschwörung (Conjuratio), geheime Verbindung zur Herbeiführung einer Revolution (s. d.), von dem Eidschwur so genannt, durch den sich meist die Verschwornen zur Durchführung und Geheimhaltung des Planes verpflichten (»verschwören«). Vom Standpunkte des bestehenden Staatswesens und seiner Rechtsordnung aus erscheint die V. als ein strafbares Beginnen. Vgl. Politische Verbrechen.