[916] Verschwörung, die geheime Verbindung mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung. Das Reichsstrafgesetzbuch kennt den Ausdruck V. nicht mehr; § 83 bedroht jenes Verbrechen, welches man gewöhnlich als V. bezeichnet (Zuchthaus nicht unter 5 J.).