[121]Verwendungsgesetz, kurze Bezeichnung für das preußische Gesetz vom 16. Juni 1880, betreffend die Verwendung der aus dem Ertrag von Reichssteuern an Preußen zu überweisenden Geldsummen. S. auch Franckenstein und Huene.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 121.