Franckenstein

[822] Franckenstein, Georg Arbogast, Freiherr zu, deutscher Politiker, geb. 2. Juli 1825 in Würzburg, gest. 22. Jan. 1890 in Berlin, studierte in München die Rechte, widmete sich dann der Verwaltung seiner Güter und lebte auf Schloß Ullstadt bei Langenfeld in Mittelfranken, gehörte als Partikularist 1867–70 dem Zollparlament an und stimmte als erbliches Mitglied des bayrischen Reichsrats sowohl gegen die Teilnahme Bayerns am deutsch-französischen Krieg als gegen seinen Eintritt in das Deutsche Reich. Seit 1872 zum Zentrum gehöriges Mitglied des Reichstags, war F. innerhalb der Fraktion anfangs Führer der Bayern, wurde später Vorstand und brachte als solcher 20. Juni 1879 in der Tarifkommission den Antrag ein, der die Stellung des Zentrums zur Finanz- und Steuerreform Bismarcks bezeichnen sollte und etwas verändert als § 7 des Zollgesetzes 9. Juli 1879 (Franckensteinsche Klausel) vom Reichstag angenommen wurde; derselbe bestimmte, daß der Betrag der Zölle und der Tabaksteuer, der die Summe von 130 Mill. in einem Jahr übersteige, den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung, mit der sie zu den Matrikularbeiträgen heran gezogen würden, zu überweisen sei. 1879–87 war F. erster Vizepräsident des Reichstags, seit 1881 auch Präsident der bayrischen Reichsratskammer. Vgl. Fäh, Georg Arbogast von und zu F. (Freiburg 1891).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 822.
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