Vorort

[262] Vorort, soviel wie der leitende Ort (bei Wanderversammlungen, Vereinen etc.), ursprünglich Schweizer Ausdruck, der den Kanton bezeichnete, dem die Leitung der Eidgenossenschaft übertragen war. Diese stand abwechselnd für den Zeitraum von zwei Jahren den Kantonen Zürich, Bern und Luzern zu. Dort trat auch die aus den Abgeordneten der Kantone bestehende Tagsatzung zusammen. Durch die Bundesverfassung von 1848 wurde diese Einrichtung aufgehoben. – Auch soviel wie Vorstadt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 262.
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