Schweizer [1]

[200] Schweizer (Schweizergarden, Schweizerregimenter), die ehemals in fremden Diensten stehenden Truppen aus geworbenen Schweizern. Seit den Schweizer Freiheitskriegen waren die S. als Söldner sehr gesucht und die Abenteurersucht des einzelnen (»Reisläufer«) sowie der Kantone begünstigte diese Anwerbungen. Sie standen in der Regel unter eigenen Offizieren, hatten eigne Gerichtsbarkeit und dienten (seit Ende des Mittelalters) gegen hohen Sold (Sprichwort: »Point d'argent, point de Suisse«, »Kein Kreuzer, kein S.«) besonders in Frankreich (bis 1830), ferner Holland, Spanien, Piemont, Neapel und im Kirchenstaat; in der spätern Zeit bildeten sie hauptsächlich die Leibgarde despotischer Fürsten (vgl. Fremdentruppen; Infanterie, S. 818, und Garde). Jetzt sind solche Militärkapitulationen durch den Bundesrat auf dem Wege des Gesetzes (Bundesakte von 1848) verboten. Die Schweizergarde des Papstes (Guardia Svizzera), in malerischem Kostüm (angeblich von Michelangelo nach der Luzerner Tracht entworfen) mit Hellebarde und Pickelhaube, besteht aus 10 Offizieren (1 Oberst, 1 Oberstleutnant, 1 Major, 2 Hauptleute und 4–6 Leutnants) und 110 Soldaten. Es werden nur Schweizer aufgenommen, die Gemeinen dürfen nicht heiraten. Daneben gibt es im Vatikan eine Palastwache (Guardia Palatina), einige Offiziere und 50 Mann, nur Römer, die bei Festlichkeiten Dienst tun, und schließlich eine Nobelgarde (Guardia nobile), nur römische Edelleute, alle mindestens im Leutnantsrang. Vgl. Lütolf, Die Schweizergarde in Rom (Einsiedeln 1859); Literatur bei Artikel »Fremdentruppen«; Jähns, Die französische Armee von der großen Revolution bis zur Gegenwart (Leipz. 1873). – Besonders in Frankreich und Rußland ist S. soviel wie Türhüter, Pförtner; in der Landwirtschaft der Milch- und Käsewirtschafter (vgl. Holländerei).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 200.
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