[694] Vorort (Directorialcanton), nach der bis 1848 gültigen Verfassung der Schweiz derjenige Canton, in welchem die Tagsatzung ihre Sitzungen hielt u. welcher, wenn diese nicht versammelt war, die Leitung der Bundesangelegenheiten hatte. Dieses wechselte unter den Cantonen Zürich, Bern u. Luzern zu je zwei Jahren ab. In der Hauptstadt des jeweiligen V-s versammelte sich die Tagsatzung, welche von diesem außerordentlicher Weise auch ausgeschrieben werden konnte, u. in welcher der im Amte stehende Bürgermeister od. Schultheiß des V-s den Vorsitz führte.