[266] Vorurteil, im weitern Sinne ein vorläufiges, d. h. der Untersuchung der Gründe vorausgehendes Urteil, das (wie die sogen. Urteile des gesunden Menschenverstandes oder des natürlichen Taktes zeigen) trotzdem ein wahres sein kann; im engern Sinne ein vorgefaßtes Urteil, das nicht nur vor der Untersuchung der Gründe gefällt wird, sondern auch jede solche grundsätzlich ablehnt, um nicht durch sie in seinem Fürwahrhalten erschüttert zu werden, und das, es sei inhaltlich wahr oder falsch, immer ein unwissenschaftliches, d. h. im strengen Sinne kein des Namens würdiges Urteil sein wird.