[473] Weidmannssprache, die Sprache der Weidmänner (Jäger), begreift die besondern Benennungen und Bezeichnungen, die schon seit alters her bei der Jägerei üblich sind, und die nach und nach sich ausbildeten, als diese zur Kunst wurde und zunftartig erlernt werden mußte. Verstöße gegen W. und Weidmannsgebrauch wurden früher streng geahndet, der Delinquent wurde über den erlegten Hirsch gestreckt[473] und erhielt vor der versammelten Jägerei drei Schläge (Pfunde) mit dem Weidmesser (Weidmessergeben), wobei diese beim ersten Schlag rief: »Ho ho, das ist für meine gnädige Herrschaft«, beim zweiten »Ho ho, das ist vor Ritter und Knecht«, beim dritten »Ho ho, das ist das edle Jägerrecht«. Die Jägerei lüftete dabei die Hirschfänger, und der Schuldige mußte sich für die Strafe noch bedanken. Vgl. Kehrein, Wörterbuch der W. (Wiesbad. 1871); E. v. Dombrowski, Deutsche W. (2. Aufl., Neudamm 1897); L. E. Fritzsche, Die W. (Liebenwerda 1903); Kinzelbach, Forstlicher Sprachführer (deutsch-englisch, Berl. 1900); Imme, Die deutsche W. (Neudamm 1906), und die Literatur bei Jagd.