Wiedergeburt

[595] Wiedergeburt, nach reformatorischer Lehre derjenige innere Vorgang. in dem die Rechtfertigung (s. d.) persönliches Besitztum des Einzelnen wird. Als solcher bedeutet sie die in der Entstehung sittlich triebkräftigen Gottvertrauens sich vollziehende Begründung eines neuen religiös-ethischen Lebensstandes. Eine andre, unbestimmtere Stellung nimmt die W. in der rechtgläubigen Dogmatik ein, wo besonders die Taufe als das W. bedeutende und bewirkende Sakrament erscheint. Vgl. Gennrich, Die Lehre von der W. (Leipz. 1907); E. Cremer, Rechtfertigung und W. (Gütersl. 1907).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 595.
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