Zwangsdienst

[1031] Zwangsdienst, Bezeichnung für Dienstleistungen, deren Verrichtung auf Grund allgemeiner oder besonderer Verpflichtung gefordert und erzwungen werden kann. In die erste Kategorie gehören die Wehrpflicht und die Verpflichtung zu Heereslasten, während unter den auf besonderer Verpflichtung beruhenden Zwangsdienstleistungen die Fronen (s. d.), Gemeindedienste, Feuerwehrpflicht hervorzuheben sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1031.
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