Zwangsrechte

[1031] Zwangsrechte (Zwangs- und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit der Einwohner eines Bezirks besteht, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Berechtigten befriedigen zu lassen; jetzt meist beseitigt (s. Bannrecht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1031.
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