[616] a piacere (al piacere, auch a piacimento, ital., spr. -tschēre, -tschiménto), nach Gefallen, nach Belieben, musikal. Bezeichnung, wodurch der Spielende die Freiheit erhält, die betreffenden (meist kadenzartigen Stellen) nach seinem Gutdünken vorzutragen. Im Handel bezeichnet man mit a p. Wechsel, deren Zahlung jederzeit gefordert werden kann. Nach der deutschen Wechselordnung werden derartige Papiere nicht als Wechsel anerkannt; in der österreichischen Wechselordnung sind a p.-Wechsel den Sichtwechseln gleichgestellt.
Brockhaus-1911: Piacere · a piacere
Herder-1854: al piacere · a piacere
Meyers-1905: Piacere · Al piacere