a piacere

[616] a piacere (al piacere, auch a piacimento, ital., spr. -tschēre, -tschiménto), nach Gefallen, nach Belieben, musikal. Bezeichnung, wodurch der Spielende die Freiheit erhält, die betreffenden (meist kadenzartigen Stellen) nach seinem Gutdünken vorzutragen. – Im Handel bezeichnet man mit a p. Wechsel, deren Zahlung jederzeit gefordert werden kann. Nach der deutschen Wechselordnung werden derartige Papiere nicht als Wechsel anerkannt; in der österreichischen Wechselordnung sind a p.-Wechsel den Sichtwechseln gleichgestellt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 616.
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