Und auch die Smṛiti erwähnt, wie in der Not der Wissende und der Nichtwissende jede Speise essen darf, wenn sie sagt (Manu 10, 104 frei):
»Wer in Gefahr des Lebens schwebend,
Die Speise nimmt woher es sei,
Bleibt, wie das Lotosblatt vom Wasser,
Von sündhafter Befleckung frei.«
Aber ebenso heisst es: »den Rauschtrank [meide] der Brahmane unbedingt«; – »dem Brahmanen, der Branntwein trinkt, soll man ihn glühend eingiessen«; – »im Munde des Branntweintrinkers wachsen branntweintrinkende Würmer, weil er Verbotenes genoss«; – hier lehrt die Smṛiti die Ausschliessung verbotener Nahrung.