[544] 34. sthāna-viēeshāt, prakāēa-ādi-vat
wegen der Bestimmtheit des Standortes, wie bei dem Lichte u.s.w.

In diesem Sūtram wird die Abfertigung der beiden andern Bezeichnungen vorgenommen. Wenn behauptet wurde, dass wegen der Bezeichnung der Verbindung und wegen der Bezeichnung der Trennung ein anderes ausser Brahman vorhanden sein müsse, so ist das nicht richtig. Denn auch wo eine Einheit vorliegt, können mit Rücksicht auf die »Bestimmtheit des Standortes« diese beiden Bezeichnungen statthaben. Bei der Bezeichnung der Verbindung ist der Zweck folgender. Indem die individuelle Erkenntnis, welche zu Stande kommt vermöge einer Verbindung mit bestimmten Standorten, nämlich mit den Upādhi's der Buddhi u.s.w., zur Ruhe kommt, so wird dieses zur-Ruhe-Kommen mit Rücksicht auf die Upādhi's und in uneigentlichem Sinne als eine Verbindung mit dem höchsten Ātman aufgefasst, ohne dass dabei eine [lokale] Befassung [der Seele in dem Brahman] beabsichtigt würde. Ebenso wird die Bezeichnung der Trennung bei dem Brahman nur mit Rücksicht auf die Trennung durch die Upādhi's, nicht mit Rücksicht auf eine Trennung innerhalb seiner eigenen Natur gebraucht. »Wie bei dem Lichte u.s.w.«; hier wird ein Gleichnis zu Hülfe genommen; wie nämlich das einheitliche Licht der Sonne oder des Mondes, nachdem durch Verbindung mit einem Upādhi [z.B. mit dem Finger, auf den es fällt] ein Unterschied an ihm entstanden, bei Aufhören des Upādhi einer Bezeichnung der Verbindung [mit dem allgemeinen Lichte] und bei Trennung durch den Upādhi einer Bezeichnung der Trennung [von demselben] teilhaft wird, – oder wie bei dem Raume im Nadelöhre und bei dem Weltraume diese beiden Bezeichnungen einer Trennung nur durch den Upādhi [des Nadelöhrs] bedingt werden, – ebenso ist es auch hier zu nehmen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 544.
Lizenz:
Kategorien: