[350] 1. 1. Blau, gelb und die übrigen Farben.
2. Süss, bitter, scharf, zusammenziehend, sauer und salzig.
3. Wohlriechend und übelriechend.
4. Weder warm, noch kalt im natürlichen Zustande.
Zur Erklärung dieses Sûtra sagt der Upaskâra:
Die Farbe der Erde ist mannichfach, blau, gelb u.s.w. Das charakteristische Merkmal demnach ist das, was eine Klasse hat, welche in dem Begriffe der Substanz enthalten ist, und das gemeinsame Substrat der blauen Farbe hat. Eben so ist der Geschmack in der Erde von verschiedener Art, wie scharf, zusammenziehend u.s.w. Demnach ist das charakteristische Merkmal das, was eine Klasse hat, welche in dem Begriff der Substanz enthalten, und das gemeinsame Substrat des scharfen Geschmackes ist. Der Geruch ist zwiefach, wohlriechend und übelriechend. Demnach ist das charakteristische Merkmal das, was eine Klasse hat, welche in dem Begriffe der Substanz enthalten, und das gemeinsame Substrat des Geruches ist. Auch darf man nicht sagen, dass Geruch und Geschmack einem Steine (d.h. einer erdigen Substanz) nicht zukämen, weil sie darin nicht wahrgenommen werden; (denn) obwohl eine Wahrnehmung derselben im Steine nicht sofort Statt findet, [337] so sind sie doch in seiner Asche bemerklich; demnach, weil dieselben Theile, welche die Asche, auch den Stein anfangen, so geht der Schluss (dass die Erde Geruch hat) nicht zu weit. Wenn nun gefragt wird, wie denn die Vorstellung möglich ist, dass der Wind wohlriechend, und Wasser, mit der Frucht der Kâravella (momordica charantia Linn.) gemischt bitter sei, so antworten wir, dass der Geruch und Geschmack von diesen durch (einen Zusatz von) Erde bedingt ist.
Die Tastbarkeit in der Erde ist weder warm, noch kalt, und durch Reifung (Hitze) hervorgebracht. Demnach ist das charakteristische Merkmal das, was eine Klasse hat, welche in dem Begriffe der Substanz enthalten, und das gemeinsame Substrat der durch Reife hervorgebrachten Tastbarkeit ist.
Dieses charakteristische Merkmal ist nun entweder ein Grund der Ausschliessung, welcher (die Erde) von den übrigen Substanzen absondert, oder etwas, welches durch den Gebrauch beweist.
Was das Erste betrifft, so wird die Erde von den übrigen Substanzen abgesondert, weil sie den Begriff des Geruches hat. Was von den übrigen nicht abgesondert ist, das hat keinen Geruch, wie das Wasser u.s.w.; diese (die Erde) aber hat Geruch, das Gegentheil der Nicht-Existenz, welche nicht einschliesst die Nicht-Existenz des von den übrigen (Substanzen) Verschiedenen; deshalb ist (die Erde) von den übrigen (Substanzen) verschieden.
Eben so verhält es sich mit dem Beweise durch den Gebrauch. Obwohl der Gebrauch hier das ist, was durch das Wort Erde ausgesagt wird, und dies auch in der Klasse des Begriffs der Erde ist, und hier nicht der Begriff der Erde nicht der Grund, und deshalb ein Nicht-Allgemeines ist, so ist doch das, was durch das Wort Erde ausgesagt wird als Mittel-Ursache der Thätigkeit mit Bezug auf den Begriff der Erde das zu Beweisende, und deshalb nicht ein Nicht-Allgemeines. Oder auch, der Begriff der Erde ist die Mittelursache der Thätigkeit mit Bezug auf irgend ein Wort, weil er eine Klasse ist gleich dem Begriffe des Topfes. So ist allgemein bewiesen, dass das Wort Erde eine Mittelursache der Thätigkeit ist mit Bezug auf den Begriff der Erde, weil er, ohne eine Mittelursache zu sein der Thätigkeit mit Bezug auf die übrigen (Substanzen), eine Mittelursache ist der Thätigkeit mit Bezug auf sie selbst. Was nicht so ist, das ist nicht so; deshalb ist es bewiesen.
Der Tarka-Sangraha erklärt die Erde lediglich als das, was Geruch hat, und fügt die übrigen Eigenschaften derselben erst hinzu, wenn er von den Eigenschaften handelt.
2. Das Wasser hat weisse Farbe, süssen Geschmack, kalte Tastbarkeit, ursprüngliche Flüssigkeit und natürliche Zähigkeit. U.
[338] Die genannten Merkmale scheinen nun dem Wasser nicht wesentlich zuzukommen; denn die Farbe des Wassers ist auch zuweilen blau, wie beim Wasser der Meeres oder der Kâlindî; ferner hat es überhaupt keinen Geschmack; seine Tastbarkeit ist warm während der Tageshitze; es ist starr, wenn es friert, und Zähigkeit kommt nicht allein dem Wasser zu, sondern auch anderen Dingen.
Wenn auch im Eise keine ursprüngliche Flüssigkeit sich zeigt, so muss man doch verstehen das Klasse-Habende und im Begriffe der Substanz Enthaltene, welches Statt findet in dem, was ursprüngliche Flüssigkeit hat.
Diese Einwendungen sucht die Vivriti auf folgende Art zu beseitigen: Die Wahrnehmung der blauen Farbe im Wasser des Meeres und der Kâlindî ist eine Täuschung, abhängig von einem Zusatz im Substrat. Wenn das Meerwasser u.s.w. in die Höhe geworfen wird, so erscheint es weiss. Wenn auch keine Wahrnehmung von Geschmack im Wasser Statt findet, so wird die Süssigkeit desselben doch nach dem Genasse von zusammenziehenden Sachen, wie des gelben myrobalan (terminalia chebula) empfunden. Die heisse Tastbarkeit, welche im Wasser durch seine Verbindung mit Sonnenstrahlen u.s.w. wahrgenommen wird, rührt von den Sonnenstrahlen u.s.w. her. Wird nun auch im Eise u.s.w. keine Flüssigkeit wahrgenommen, und kann man deshalb fragen, wie sie dem Wasser zukomme, so ist doch, nachdem das Eis durch Hitze geschmolzen, sein Charakter als Wasser durch Wahrnehmung bewiesen. Der Verfasser der Muktâvalî behauptet, dass die Flüssigkeit (des Wassers) wegen (seiner) Verbindung mit Himmelsfeuer nicht hervortrete, die Vorstellung der Härte aber eine Täuschung sei. Andere dagegen sagen, dass durch Verbindung von Himmelsfeuer mit den Atomen des Wassers ein zweiatomiges Ganzes, aus diesem (zweiatomigen Ganzen) ein dreiatomiges Ganzes u.s.w. allmälig im Eise hervorgebracht werde, und dass ein solches zweiatomiges u.s.w. Ganzes nicht flüssig, d.h. hart, und demnach die Starrheit im Eise u.s.w. keine Täuschung sei. – Eben so wird erklärt, dass die Zähigkeit im Wasser ursprünglich, in anderen Substanzen aber durch Zusatz von Wasser entstanden sei.
3. Das charakteristische Merkmal des Lichtes ist, dass es leuchtende weisse Farbe und heisse Tastbarkeit hat: Man darf nicht sagen, dass diese Erklärung zu weit sei, weil die weisse Farbe, welche die Natur des Leuchtens, d.h. andere Gegenstände Sichtbar-Machens, an sich trägt, in dem Lichte des Goldes, eines heissen Kochtopfes u.s.w. nicht vorhanden sei; denn dass es in ihnen sich findet, wird aus dem Begriffe des Lichtes durch Schluss gefolgert. Auch dem Golde gehört der Begriff des Leuchtens an. Das [339] Gold ist leuchtend, weil die entstandene Flüssigkeit auch durch die Verbindung mit dem stärksten Feuer nicht aufzuheben ist. Was nicht so ist, das ist nicht so, wie die Erde, und so ist dieses durch den Aussonderungsschluss bewiesen. In der Hitze u.s.w. wird durch den Begriff der heissen Tastbarkeit (das Leuchten bewiesen). Die heisse Tastbarkeit ist ebenfalls im Mondlichte, im Golde u.s.w. vorhanden, wird jedoch durch das Uebergewicht der wässrigen, und erdigen Tastbarkeit nicht aufgefasst; deshalb geht das zweite Merkmal (des Lichtes, d.h. die heisse Tastbarkeit) nicht über dieselben (Mondlicht, Gold u.s.w.) hinaus, indem das Vorhandensein dieses Merkmals in ihnen durch den Begriff des Leuchtens gefolgert wird. Das Licht ist nämlich vierfach: 1. Licht, wo Farbe und heisse Tastbarkeit überwiegend sind, wie beim Sonnenlicht u.s.w. 2. Licht, wo Farbe und Tastbarkeit nicht überwiegend sind, wie beim Auge u.s.w. 3. Licht, wo die Farbe überwiegend, und die Tastbarkeit nicht überwiegend ist, wie beim Mondlichte u.s.w. und 4. Licht, wo die Farbe nicht überwiegend, dagegen die heisse Tastbarkeit überwiegend ist, wie beim Feuer in einem Kochtopfe u.s.w. Der Begriff ist durch die Bestimmung (desselben) als inhärente Ursache der hervorgebrachten heissen Tastbarkeit als eine besondere Klasse erwiesen; aber mit der Auffassung des Gesetzes u.s.w. eines Beständigen, seiner eigenen Natur Angemessenen ist der Begriff des entstandenen Lichts durch die Bestimmung (desselben) als inhärente Ursache der hervorgebrachten heissen Tastbarkeit bewiesen, deshalb ist die Klasse des Lichts durch die Bestimmung (desselben) als einer bestimmten inhärenten Ursache erwiesen. So der Verfasser der Muktâvalî. V.
4. Hier muss man die Tastbarkeit als ursprünglich weder heiss, noch kalt verstehen. Dadurch wird die Tastbarkeit der Luft als eine (von den übrigen Substanzen) verschiedene aufgefasst. Demnach ist das charakteristische Merkmal der Luft das Haben einer solchen verschiedenen Tastbarkeit. Das Verschiedene aber bei der Tastbarkeit der Luft ist durch Wahrnehmung erwiesen.
Gautama fast die Vertheilung der Eigenschaften an die verschiedenen Elemente in einem einzigen Sûtra zusammen (3, 9, 61): Vom Geruch, Geschmack, von der Farbe, der Tastbarkeit, und vom Tone gehören die, welcke mit Tastbarkeit endigen, der Erde an; wenn der Reihenfolge nach jedes der früheren weggelassen wird, gehören sie dem Wasser, dem Licht und der Luft an; das letzte gehört dem Aether an.
Der Bhâshâ-pariccheda, nachdem er, gleich den Sûtra, die gemeinsamen Merkmale der Kategorien angeführt, zählt, ehe er zur Beschreibung der einzelnen Substanzen übergeht, sowohl die Merkmale auf, wel che alle Substanzen, als auch die, welche gewisse[340] Klassen derselben gemein haben. In der Erklärung der einzelnen Substanzen ferner zählt er alle Merkmale derselben auf, während die Sûtra einen Theil dor Merkmale dieser Substanzen erst da angeben, wo sie von den Eigenschaften handeln. Zur Vergleichung stelle ich die betreffenden Sloken des Bhâshâ-Pariccheda hier zusammen.
Bhâshâ P. 25. Die Erde und die vier folgenden Substanzen (Wasser, Licht, Luft und Aether) sind Elemente; vier haben Tastbarkeit.
26. Das Anfangen von Substanzen findet in (den ersten) vier Statt ....
29. Die folgenden acht Eigenschaften, Tastbarkeit, Zahl, Ausdehnung, Besonderheit, Verbindung, Trennung, Ferne, Nähe, zusammen mit der Selbst-Wiedererzeugung, welche Geschwindigkeit genannt wird, gehören der Luft an; jene acht nebst Farbe, Flüssigkeit und Geschwindigkeit dem Lichte.
30. Vierzehn dem Wasser, nämlich jene acht nebst Geschwindigkeit, Schwere, Flüssigkeit, Farbe, Geschmack und Zähigkeit.
31. Jene vierzehn, mit Ausnahme der Zähigkeit, und mit Hinzufügung des Geruches, der Erde.
5. Diese: Farbe, Geschmack, Geruch und Tastbarkeit. Wenn der Aether weiss, wie saure Milch, erscheint, so ist dies eine Täuschung, hervorgebracht durch die Weisse der Sonnenstrahlen; eben so die Bläue des Aethers, wie wenn der Gipfel der Südseite des Sumeru smaragdfarbig erscheint. Einige glauben, dass die Vorstellung der blauen Farbe entsteht, wenn das Auge, aus weiter Ferne zurückkehrend, auf seinen eigenen blauen Augenstern fällt; dies ist jedoch nicht richtig, weil auch lohfarbene Augen die gleiche Auffassung haben.
6. Die Flüssigkeit, welche in zerlassener Butter u.s.w. ist, wird durch Verbindung mit Feuer, als der Mittelursache, hervorgebracht, doch ist sie nicht ursprünglich. Eine solche ursprüngliche Flüssigkeit ist das charakteristische Merkmal des Wassers. Was Wasser und Erde gemeinsam haben, ist nur Flüssigkeit, doch nicht ursprüngliche Flüssigkeit. U.
7. Durch den Plural Suvarnânâm (des zusammengesetzten Wortes dessen Ende suvarna, Gold, bildet) werden Kânsya (any amalgam of zine and copper. Wilson), Kupfer, Messing, Quecksilber und [341] andere Metalle zusammengefasst. Die Erklärung dieses Sûtra fällt mit der des vorangehenden zusammen.
8. Der Upaskâra erklärt dieses Sûtra folgendermassen: Der Sinn ist, gleichwie mit Rücksicht auf die Gattung »Rind« Hörner u.s.w. Beweisgründe sind, worin das Eingeschlossensein aufgefasst ist, so führen auch die allgemein aufgefassten Beweisgründe der Luft und der andern fünf (nämlich, des Aethers, der Zeit, des Raums, der Seele und des inneren Sinnes) den Beweis herbei. Wenn auch das Merkmal »mit Hörnern versehen«, allein kein Beweisgrund der Gattung »Rind« ist, weil es sich auch auf Büffel u.s.w. erstreckt, ferner, wenn auch das Wampe Haben u.s.w. kein Bestimmendes ist, weil das zu Bestimmende fehlt, so zeigen doch die Hörner eines Rindes mit Rücksicht auf die Hörner eines Büffels, Schafes u.s.w. eine Verschiedenheit an, gleichwie der Rauch (verschieden ist von Dampf u.s.w.?). Diese Verschiedenheiten des Geraden, Krummeu, Harten, Weichen, Langen, Breiten u.s.w. führen auch mit Rücksicht auf die Hörner den Beweisgrund herbei, und müssen eben auf genauere Weise erkannt werden. Demnach mit Rücksicht auf ein verborgenes oder weitentferntes Rind ist ein solcher Schluss zulässig wie: Dies ist ein Rind, weil es besondere Hörner hat, gleich wie ein zuvor wahrgenommenes Rind. Eben so zeigt der Upaskâra, wie die übrigen Merkmale, »mit einem Höcker versehen«, Beweisgründe der Gattung Rind sind; es ist aber unnöthig, die weitere Ausführung anzugeben, weil das Verfahren dasselbe ist wie beim ersten Merkmal.
9. Beweisgrund muss hier ergänzt werden. Durch das »auch » werden Geräusch, Fortraffen und zitternde Bewegung zusammengefasst. Der Einwand, dass die wahrgenommene Tastbarkeit der Erde, insofern sie keine bemerkbare Form (d.h. in ihrer Form als Atome) hat, angehören möge, ist unhaltbar. Warum? Weil die bemerkbare Tastbarkeit der Erde nach der bemerkbaren Form derselben Statt findet. Demnach, diese (so bestimmte) Tastbarkeit, welche wahrgenommen wird, muss wegen des Begriffes der Tastbarkeit irgend ein Substrat haben, gleich wie die Tastbarkelt der Erde u.s.w. – Weil durch diesen allgemein aufgefassten Schluss ein Substrat der Tastbarkeit bewiesen ist, so ist das Substrat der Tastbarkeit nicht die Erde, oder eins der beiden andern Elemente (Wasser und Licht), weil die Tastbarkeit ohne Form (wie sie immer bei jenen Elementen wahrgenommen wird) ist, noch auch der Aether, oder eine der vier übrigen Substanzen, weil es Tastbarkeit ist (und diese letzteren [342] haben keine Tastbarkeit). Demnach ist, mit Hilfe der nicht zulässigen Annahme der übrigen acht Substanzen, eine von den letzteren verschiedene Substanz bewiesen. – Eben so ist das besondere Geräusch ein Beweisgrund der Luft. Zur Erklärung: Bei dem Nicht-Vorhandensein eines Schlages durch eine geformte Substanz ist das fortgesetzte Geräusch der Blätter u.s.w. mittelbar hervorgebracht durch den Schlag einer mit Tastbarkeit und Geschwindigkeit begabten Substanz, wegen des fortgesetzten Geräusches, welches verbunden ist mit einer aus untrennbaren Theilen bestehenden Substanz, gleich dem fortgesetzten Geräusche einer durch einen Stock geschlagenen Trommel. Die Verschiedenheit von dem Schlage einer geformten Substanz muss aber erkannt werden durch die Nicht-Wahrnehmung des dazu Gehörigen (dessen, was zu dem besondern Geräusche eines durch sichtbare Substanzen hervorgebrachten Schlages gehört). Diese Substanz nun, welche Tastbarkeit und Geschwindigkeit hat, ist von den acht Substanzen gesondert, weil sie übrig bleibt. – Auf gleiche Weise ist das besondere Fortraffen ein Beweisgrund der Luft. Zur Erklärung: Das Fortraffen von Gras, Baumwolle, Wolken und Götterwagen in den Aether ist hervorgebracht durch die Verbindung mit einer tastbaren und mit Geschwindigkeit begabten Substanz, weil es das Fortraffen einer nicht durch Bewusstsein geleiteten Substanz ist, gleich dem Fortraffen von Gras, Holz, einem Boote in einer Strömung ... Eben so ist die zitternde Bewegung ein Beweisgrund für das Dasein der Luft. Diese Bewegung nämlich im Grase u.s.w., welche ohne den Schlag einer sichtbaren Substanz entstanden ist, ist hervorgebracht durch den Schlag einer mit Tastbarkeit und Geschwindigkeit begabten Substanz, weil die Bewegung nicht die Folge ist einer Verbindung der Seele mit der Schwere und dem Willen, gleich der Bewegung eines Waldes von Rohr. U.
10. Die Tastbarkeit, welche zum Subjekte des Schlusses gemacht wird, kommt nicht den sichtbaren Substanzen zu, nämlich nicht der Erde, dem Wasser oder dem Lichte, weil sie nicht mit Form verbunden ist. Demnach muss man folgern, diese Tastbarkeit hat irgend ein Substrat; deshalb ist auch die Luft, deren Beweisgrund in Nicht-Sichtbares, d.h. allgemein Aufgefasstes ist, ein durch die Kraft des Prädikates des Subjektes (im Untersatze) Erlangtes. Die Erklärung der Vivriti ist: Die Tastbarkeit, durch welche die Luft als Substrat gefolgert wird, gehört nicht den sichtbaren Substanzen d.h. nicht der Erde, dem Wasser, oder dem Lichte an, deshalb ist die Luft ein solches, dessen Beweisgrund ein Unsichtbares ist, d.h. ein Beweisgrund, welcher nicht zusammen mit seinem Substrate[343] sichtbar ist; oder vollständig, die Luft hat als Beweisgrund die Tastbarkeit, welche nicht in einem Sichtbaren Statt findet. Demnach würde durch die Erde u.s.w. keine richtige Schlussfolge, noch auch irgend etwas Anderes herauskommen (?), weil es ein Gesetz ist, dass die Tastbarkeit der Erde u.s.w. mit Form begleitet ist. Oder auch: Weil die Luft einen Beweisgrund hat, der nicht sichtbar ist, d.h. einen Beweisgrund, welcher nicht in Begleitung der Form wahrgenommen wird, deshalb kommt die eigenthümliche Tastbarkeit, wodurch die Luft gefolgert wird, nicht den sichtbaren Substanzen, der Erde, u.s.w., zu.
11. Der Upaskâra giebt folgende Einleitung zu diesem Sûtra: Nachdem die Luft als ein aus Theilen Bestehendes, welches das Substrat der wahrgenommenen Tastbarkeit ist, erwiesen, soll nun auch die Luft, als aus Atomen bestehend, erwiesen werden. Und zur Erklärung: Demgemäss ist die Luft, gleich dem Aether, eine Substanz, deren charakteristisches Merkmal das Atom ist, weil die übrigen Kategorien der Substanz inhäriren, und das Inhäriren allen zukommt mit Ausnahme der beständigen Substanzen. Nach dieser Erklärung wird ein Ganzes von zwei Atomen aus zwei Grundatomen, und ein grösseres Ganzes allmälig aus zwei und mehreren Atomen hervorgebracht. Diese Ansicht des Upaskâra, welche auch die Vivriti theilt, nämlich dass die frühern Sûtra das materielle Dasein der Luft, und dieses so wie das nächste die atomistische Existenz beweisen, ist durchaus willkürlich. Bis jetzt ist von der Luft nur im Allgemeinen die Rede; erst durch das 14te Sûtra werden Theile derselben anerkannt.
12. »Ist das Uratom der Luft Substanz« muss hier ergänzt werden. Obwohl mit dem Begriffe der Substanz auch die Begriffe der Bewegung und Eigenschaft, und mit dem Begriffe der Bewegun und Eigenschaft der Begriff der Substanz bewiesen sind, und deshalb ein Beweis im Zirkel Statt findet, so ist doch das Merkmal der Bewegung bewiesen, weil das aus Theilen bestehende Ganze (der elementaren Luft), welche das Substrat der wahrgenommenen Tastbarkeit ist, ohne die Verbindung, welche die nicht-inhärente Ursache ist, des zu Grunde liegenden Uratoms (mit andern Uratomen) unmöglich wäre; das Merkmal der Eigenschaft aber ist (für die Atome der Luft) bewiesen, weil es Gesetz ist, dass die Eigenschaft der Ursache (der Luftatome) vorangehe den Eigenschaften der Wirkung, d.h. hier den Eigenschaften der elementaren Luft. Durch beides (Bewegung und Eigenschaft) ist der Begriff der Substanz bewiesen, und so ist hier nichts Fehlerhaftes ... Der Einwand [344] nun, für das Grundatom giebt es keinen Beweis; woher denn ist die Substanz bewiesen? ist nicht zulässig, weil, wenn ein solides Ganzes nach der Art einer Theilung u.s.w. des Ganzen getheilt wird, immer weniger und weniger zurückbleibt. Von welchem es nun nichts weniger giebt, das ist eben das Uratom. Gäbe es keine Gränze der Theile und des Ganzen, d.h. fände kein Unterschied Statt zwischen den unendlich vielen Theilen, so gäbe es keinen Unterschied der Grösse zwischen dem Berge Sumeru und einem Senfkorne u.s.w., weil ohne einen Unterschied der Anzahl der Ursachen ein Gesetz mit Rücksicht aut die Theilung von verschiedenen Quanten unmöglich wäre. Auch ist dieses Verhältniss von Theilen und dem Ganzen nicht ein solches, dessen Gränze Vernichtung wäre, weil das Letzte, wenn es keine Theile hat, nicht vernichtet werden kann, und, wenn es Theile hat, die Gränze nicht er reicht ist. U.
13. Hier ist zu ergänzen, der Luft, in ihrer atomistischen Form; denn eine Substanz wird entweder durch die Vernichtung ihrer inhärenten oder durch die Vernichtung ihrer nicht-inhärenten Ursache vernichtet; beides aber ist bei dem Grundatome unmöglich, weil es keine Theile hat; deshalb wird sie nicht zerstört, weil es kein Zerstörendes giebt. U.
14. Das Zusammenstossen, d.h. gegenseitig an einander Schlagen von zwei sich von entgegengesetzten Seiten bewegenden und mit Geschwindigkeit begabten Luftmassen, welches als die Ursache des entsprechenden Aufsteigens von Gras, Baumwolle u.s.w. gefolgert wird, ist eben der Beweisgrund für die Verschiedenheit der Luft; sonst, bei der Einheit der Luft, wäre ein Zusammenstossen derselben und damit ein Aufsteigen von Gras u.s.w. unmöglich. Zur Erklärung: Wenn zwei Luftmassen zusammenstossen, so erfolgt das Aufsteigen derselben, und damit das Aufsteigen von Gras u.s.w. Das Aufsteigen durch Zusammenstoss aber wird durch zwei Wassermassen in der Strömung eines Flusses, welche von entgegengesetzten Seiten kommen und Geschwindigkeit haben, wahrgenommen. V.
15. Sichtbarer Beweisgrund nämlich ist da, wo die Wahrnehmung des Eingeschlossensein's Statt findet, wie der Rauch (ein Beweisgrund) des Feuers ist. Bei der vorliegenden Erkenntniss der Luft aber findet keine Wahrnehmung des Eingeschlossenseins der[345] Luft Statt, weil die Luft übersinnlich ist; demnach giebt es, hinsichtlich der Luft, keinen Beweisgrund, welcher ein durch Wahrnehmung aufgefasstes Eingeschlossensein hat; deshalb ist die Luft etwas, dessen Beweisgrund ein nicht-Sichtbares ist. V.
16. Die Vivriti, in Uebereinstimmung mit dem Upaskâra erklärt dieses Sûtra folgendermassen: Besonderes meint hier, die besondere Gattung, enthalten in der Gattung der Substanz, nämlich den Begriff der Luft. Deshalb, nachdem durch den Schluss, dass die wahrgenommene Tastbarkeit irgend ein Substrat haben muss, weil sie unter den Begriff der Tastbarkeit fallt, in Verbindung mit der Unzulässigkeit der übrigen (Substanzen), es von der Tastbarkeit festgestellt ist, dass sie ein von den acht (Substanzen) verschiedenes Substrat habe, wird auch die Luft vermittelst des Begriffs einer von den acht Substanzen verschiedenen Substanz mit Rücksicht auf das Subjekt (Koti), welches die Schlussfolge bestimmt, festgestellt. Durch allgemein aufgefassten Schluss, d.h. durch einen Schluss, der von den Beweisgründen, welche von der Wirkung auf die Ursache, oder von der Ursache auf die Wirkung schliessen, verschieden ist, oder auch den Schluss, dessen Beweisgrund durch Unterordnung und durch Ausschliessung zur Schlussfolge kommt.
17. Weil der Schluss nicht in der Form des Besondern (d.h. der Gattung Luft) erfolgt, deshalb ist der Name der Luft etwas durch den Veda Gegebenes.
18. Der Ausdruck »jedoch« dient zur Anzeige des Abschnittes, und der Sinn ist, dass jetzt der Abschnitt, welcher sich auf Gott bezieht, angefangen ist. Name, wie Wind, Eber, Gerste, Rohr u.s.w. Wirkung, wie Erde, Schössling u.s.w. Dies beides ist der Beweisgrund, das Argument, für (das Dasein) der durch den Ausdruck »dies« bestimmten, jede Wirkung hervorzubringen vermögenden, mit Allwissenheit und Allmacht begabten (Wesen), nämlich Gottes und der grossen Weisen. Der Ausdruck »jedoch« kann auch die verschiedenen Beweisgründe unterscheiden. Demnach, wenn (das Dasein) Gottes und der grossen Weisen erwiesen ist, so muss auch die Beweiskraft des Veda, des Smriti u.s.w., weil jene die Urheber derselben sind, anerkannt werden. Obwohl dies vorher schon erwähnt ist, so geschieht die Wiederholung, um es zu befestigen, und um den Beweis für (das Dasein) Gottes u.s.w. auszusagen. V.
19. Auch hier sind Name und Wirkung in einem Worte zusammengefasst, um anzuzeigen, dass sie auf Eins sich beziehen, d.h. [346] dass der Urheber der Namen nicht von dem Urheber der Wirkungen verschieden sei. Demnach, der, welchem der Himmel und andere Wunder wahrnehmbar sind, will auch die Namen des Himmels und anderer Wunder erschaffen. So wie, wenn die Körper des Chaitra, Maitra u.s.w. wahrgenommen werden, der Vater und Andere ihnen die Namen Chaitra, Maitra u.s.w. beilegen, eben so ist das Beilegen der Namen des Topfes, Gewebes u.s.w. dem Willen Gottes unterworfen. Der Name, welcher für irgend etwas von Gott, gewollt wird, ist für dasselbe gut, wie jedes Kraut, welches durch die Zahnspitze eines Ichneumon berührt ist, Gift irgend welcher Art vernichtet. Auf diese Art ist ein solcher Name ein Beweisgrund, ein Argument für (das Dasein) des durch den Ausdruck »dies« Bestimmten. Auch die Namen des Maitra u.s.w., welche vom Vater dem Sohne gegeben werden, sind durch eine solche Vorschrift wie: Im zwölften Jahre soll der Vater den Namen geben, in der That durch Gott gegeben. Deshalb steht es fest, dass der Name ein Beweis für (die Existenz) Gottes ist. Auf gleiche Weise ist auch die Wirkung ein Beweis Gottes. Demnach, die Erde u.s.w. hat einen Urheber, weil sie eine Wirkung ist, gleichwie der Topf (einen Urheber hat). U.
20. Zur Einleitung bemerkt die Vivriti: Durch das »dies«, welches die Gattung anzeigt, werden hier auch das Aufwerfen u.s.w. zusammengefasst. Es ist die Ansicht der Sânkhya, dass Bewegung, d.h. Heraus- und Hereinkommen von tastbaren Körpern, ohne Aether, welcher leer wäre, unmöglich sei. Diese Ansicht nun wird in dem folgenden Sûtra widerlegt.
21. Herauskommen, Hereinkommen u.s.w. gestatten nicht den Schluss auf den Aether als die inhärente Ursache derselben, weil die Bewegung (nur) Einer Substanz angehört, d.h. weil die inhärente Ursache derselben nur Eine materiell begränzte Substanz ist; denn es ist (1. 1, 25 und 1. 1, 17) gesagt, dass Bewegung weder einer Vielheit, noch einem Formlosen zukomme. U.
In Sûtra 1. 1, 17. ist ausgesagt, dass Bewegung nur Einer Substanz angehöre; dadurch ist der Aether nicht ausgeschlossen; denn der Aether ist auch Eine, obwohl unendliche, Substanz.
22. So wird aṇu klipti durch den U. erklärt, während die V. es als ein solches ansieht, worüber beide Parteien einverstanden sind.
[347] Die andere Art der Ursache ist die nicht-inhärente Ursache. Eine Substanz indess kann nicht nicht-inhärente Ursache sein .... Der Aether denn ist weder die inhärente, noch die nicht-inhärente Ursache der Bewegung, des Heraus- und Hereinkommens u.s.w.; deshalb ist auch die Bewegung kein Beweisgrund für das Dasein des Aethers.
23. Der Aether kann auch nicht die mittelbare Ursache der Bewegung sein; denn von der Aufhebung der (mittelbaren) Ursachen der Bewegung, wie z.B. der Geschwindigkeit, Schwere u.s.w., vermittelst der Verbindung eines (bewegten) Körpers (mit einem andern) entsteht die Nicht-Existenz, das Nicht-Hervorbringen der Bewegung, nicht aber von der Nicht-Existenz des Aethers, weil dieser überall verbreitet ist ...
Upaskâra sowohl wie Vivriti sird der Ansicht, dass in diesem Sûtra der Aether als mittelbare Ursache widerlegt ist. Diese Ansicht ist jedoch durchaus nicht nothwendig; denn man kann auch dieses Sûtra in Verbindung mit dem vorangehenden bringen, so dass es den Grund angiebt, worauf es sich stätzt.
24. Nachdem so die Ansicht der Sânkhya getadelt, so wird nun, um den Ton als Beweis für den Aether festzustellen, die Grundlage zu dem Endschlusse gelegt. Die besonderen Eigenschaften, wie Farbe u.s.w., welche in der Wirkung, wie der Erde u.s.w. sich zeigen, werden vorher in den Eigenschaften der Ursachen wahrgenommen. Auch der Ton ist eine besondere Eigenschaft, weil er bei dem Dasein von etwas, welches Gattung hat, nur durch einen äussern Sinn aufgefasst wird, gleich der Farbe u.s.w., Dennoch wird eine solche Wirkung, in welcher der in der Ursache vorangehende Ton Statt fände, nicht wahrgenommen. U.
25. Wird nun eingewandt, dass der Ton, welcher in einer Wirkung, wie in einer Leier, Flöte, Trommel, Muschel, Pauke u.s.w. wahrgenommen wird, auch vorher in der Eigenschaft als Ursache jener Wirkung vorhanden sein möchte, so ist die Antwort: Angenommen, es sei so; wie in den Fäden, in den beiden Hälften eines Topfes u.s.w. Farbe, Geschmack u.s.w. und gleichartige andere Farbe, Geschmack u.s.w. in dem Gewebe, dem Topfe u.s.w. wahrgenommen werden, so werde ein gleichartiger Ton, wie er in den Theilen der Leier, Flöte u.s.w. Statt finde, auch in dem Ganzen, wie der Leier, Flöte u.s.w. wahrgenommen. Dem aber ist nicht so; im Gegentheil; denn die Theile, welche den Anfang [348] einer Leier u.s.w. bilden, erscheinen ohne Ton, während die Fäden, die beiden Hälften eines Topfes, welche den Anfang eines Gewebes, eines Topfes u.s.w., bilden, nicht ohne Farbe erscheinen. Noch mehr, wäre der Ton eine besondere Eigenschaft der tastbaren Substanzen, so würde eine fortdauernde Verstärkung und Verminderung des Tones nicht Statt finden; denn in einem und demselben Ganzen werden Farben u.s.w. nicht auf verschiedene Weise wahrgenommen; deshalb ist der Ton nicht eine besondere Eigenschaft der tastbaren Substanzen. U.
26. Weil er einem Andern, d.h. einem von der Seele Verschiedenen, inhärirt, ist der Ton nicht eine Eigenschaft der Seele. Wäre er eine Eigenschaft der Seele, so müsste die übliche Wahrnehmung des innern Sinnes entstehen, ich bin tönend, nicht aber der Ton vom Gehör wahrgenommen werden, wie denn alle die Vorstellung haben, dass sie den Ton hören. Der Ausdruck »innerer Sinn« schliesst auch Raum und Zeit ein. Demnach, der Ton ist nicht eine Eigenschaft des Raumes, der Zeit, oder des innern Sinns, weil er wahrgenommen wird, gleich wie die Farbe u.s.w.; indem auf diese Weise eine Ausschliessung Statt findet, erfolgt der Schluss, wie die Zeit.
27. Hier auch wohnt der Ton irgend einer Substanz ein, gleichwie die Farbe u.s.w., weil er eine Eigenschaft ist. Durch diesen allgemeinen Schluss wird bewiesen, dass es eine von den acht übrigen Substanzen verschiedene Substanz giebt. U.
28. Wie die dauernde Existenz der Luft dadurch, dass sie keiner Substanz angehört, und die Substanzialität derselben dadurch, dass sie Eigenschaften hat, erklärt wurden, so auch die dauernde Existenz und die Substanzialität des Aethers. U.
30. So wie zu derselben Zeit in einer Seele Wohl als Wirkung, in einer andern dagegen Uebel als Wirkung entsteht, und es, wegen diese Gegensatzes von Wohl und Wehe als Wirkungen der Seele, verschiedene Seelen geben muss, so findet kein Unterschied des Beweisgrundes in der Form des Tones mit Rücksicht auf den [349] Aether Statt, wodurch eine Mehrheit des Aethers bewiesen würde. Auch giebt es keinen anderen Beweisgrund, woraus eine Mehrheit des Aethers folgte. Demnach wegen Mangels an einem Beweise so wie der Einfachheit wegen ist der Aether nicht Mehreres, sondern Eins. V.
31. Nämlich nach dem Obersatze, da wo individuelle Freiheit ist, ist auch individuelle Gesondertheit. V.
Der Upaskâra macht noch folgenden Schlusszusatz:
Dieser Abschnitt hat den Zweck, eine Erklärung der Substanzen zu geben, von besonderen Eigenschaften, welche (Eigenschaften) keine Gegenstände der Wahrnehmung des inneren Sinnes sind. Deshalb findet eine Erklärung Statt der Erde, des Wassers, des Lichts, der Luft und des Aethers so wie der Gott-Seele. Deshalb hat die Erde 14 Eigenschaften, nämlich Farbe, Geschmack, Geruch, Tastbarkeit, Zahl, Ausdehnung, Gesondertheit, Verbindung, Trennung, Nähe und Ferne, Schwere, Flüssigkeit und Selbst-Wiedererzeugung. Alle diese Eigenschaften, mit Ausnahme des Geruchs, und mit Hinzufügung der Zähigkeit, kommen dem Wasser zu; ebenso dem Lichte, mit Ausnahme des Geschmacks, des Geruchs, der Zähigkeit und der Schwere; ebenso der Luft, mit Ausnahme des Geruchs, des Geschmacks, der Farbe, der Schwere, der Zähigkeit und der Flüssigkeit. Dem Aether kommen zu mit dem Tone Zahl, Ausdehnung, Gesondertheit, Verbindung und Trennung; der Zeit und dem Raume nur die letzten fünf; dieselben mit dem Früheren und Späteren dem inneren Sinne; diese fünf zusammen mit Wissen, Verlangen und Willen kommen Gott zu.
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