1. Kapitel
Der erste Herbstmonat / Mong Tsiu

[80] Im ersten Herbstmonat steht die Sonne im Zeichen J1. Zur Zeit der Abenddämmerung kulminiert das Sternbild Dou. Zur Zeit der Morgendämmerung kulminiert das Sternbild Bi. Seine Tage sind Gong und Sin2. Sein göttlicher Herrscher ist Schau Hau (der junge Strahlende). Sein Schutzgeist ist Jou Schou (der Schnitter). Seine Tiere sind die behaarten Tiere. Seine Note ist Schang. Seine Tonart ist J Dso. Seine Zahl ist neun. Sein Geschmack ist scharf, sein Geruch ist metallisch. Man opfert dem Torgeist. Unter den Opfergaben steht die Leber obenan.

Der kühle Wind kommt herbei; der weiße Tau fällt herab. Die Herbstgrille zirpt; der Falke3 opfert Vögel. Man beginnt mit Todesstrafen.

Der Himmelssohn weilt im Raume Dsung Dschang im linken Gemach4. Er fährt im Kriegswagen an dem Schimmel mit schwarzen Mähnen angespannt sind. Es werden weiße Flaggen aufgesteckt. Man kleidet sich in weiße Kleider und trägt weißen Nephritschmuck. Man ißt Sesam und Hundefleisch. Die Gefäße sind kantig und tief.

In diesem Monat tritt der Herbstanfang ein. Drei Tage vor dem Herbstanfang begibt sich der Großastrolog zum Himmelssohn und spricht: »An dem und dem Tag ist Herbstanfang. Die wirkende Kraft beruht auf dem Metall.« Darauf fastet der Himmelssohn. Am Tag des Herbstanfangs begibt sich der Himmelssohn selbst an der Spitze der drei Großwürdenträger, der neun Hohen Räte, der Fürsten und Räte vor die Stadt, zur Einladung des Herbstes auf den westlichen Anger. Nach seiner Rückkehr verleiht er Auszeichnungen an die Heerführer und die übrigen Offiziere im Schloßhof.

Der Himmelssohn erteilt dem Feldherrn den Befehl, Ritter auszuwählen, die Waffen zu schärfen, und tüchtige Krieger auszusuchen und einzuüben. Nur verdienstvolle Männer werden mit Ämtern betraut, um die Pflichtvergessenen zu züchtigen. Die Grausamen[80] und Widerspenstigen werden verurteilt und bestraft, damit die Zuneigung und Abneigung des Königs klar hervortritt, und die Leute aus fernen Gegenden heimgesucht werden.

In diesem Monat erhalten die zuständigen Beamten den Befehl, die Gesetze und Verordnungen zu revidieren, die Kerker instand zu setzen, die Hand- und Fußfesseln bereit zu halten, um Verbrechen zu verhindern, achtzuhaben auf die Übeltäter und für ihre Festnahme zu sorgen. Die Kerkermeister erhalten den Befehl, die Wunden zu besichtigen, die Beulen zu untersuchen, gebrochene Glieder zu besehen und Verstümmelungen zu beurteilen. Die Straf- und Zivilprozesse müssen gerecht entschieden werden. Die Übeltäter müssen bestraft werden und Körperstrafen in strenge Anwendung kommen. Himmel und Erde zeigen sich ernst; man darf daher keine überflüssige Milde walten lassen.

In diesem Monat bringen die Bauern das Getreide dar. Der Himmelssohn kostet das neue Korn, nachdem er zuvor im Ahnentempel geopfert hat. Die verschiedenen Beamten erhalten den Auftrag Steuern und Tribute einzusammeln, die Dämme instand zu setzen und sorgfältig die Lücken und Öffnungen auszubessern, um auf die Überschwemmung des Wassers vorbereitet zu sein, die Schlösser und Häuser zu reparieren, die hohen und niedrigen Mauern auszubessern, die Stadtmauern und Türme instand zu setzen.

In diesem Monat werden keine Lehen verliehen, keine hohen Beamten eingesetzt, kein Landbesitz ausgeteilt, keine kostbaren Geschenke gemacht, keine großen Gesandtschaften ausgeschickt.

Wenn man diese Ordnungen ausführt, so kommt der kühle Wind in allen drei Dekaden. Wenn im er sten Herbstmonat die für den Winter gültigen Ordnungen befolgt würden, so würde die Kraft des Dunkeln sehr überwiegen, Käfer würden das Getreide vernichten, und Gewappnete würden sich nahen. Wenn die für den Frühling gültigen Ordnungen befolgt würden, so würde Dürre im Lande herrschen. Die Kraft des Lichten würde zurückkommen und die fünf Getreidearten würden nicht reifen. Wenn die für den Sommer gültigen Ordnungen befolgt würden, so würden viele Feuersbrünste[81] ausbrechen, Kälte und Hitze würden nicht gemäßigt sein und die Leute hätten viel an Wechselfieber zu leiden.

Quelle:
Chunqiu: Frühling und Herbst des Lü Bu We. Düsseldorf/Köln 1971, S. 80-82.
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