B. Die vier Seinsprinzipien (pag. 23 C-31 A).

[320] Alles was »ist«, besteht, wie festgestellt, aus dem zu Bestimmenden (= x) einerseits, den Bestimmungen des Denkens (A, B u.s.f.) andrerseits. In diesen ist aber zunächst nur abstrakt der Inhalt der Bestimmung gedacht; zur wirklichen, konkreten Bestimmung jenes x gehört noch der Zusammentritt der beiden Termini, des x und des A, das heißt eben dies, daß das vordem unbestimmte x bestimmt wird zum A. Das »Dritte, aus jenen beiden in Eins Gemischte« (23 D) fände demnach seinen Ausdruck in dem fertigen Urteil: x ist A. Dieser Zusammentritt wird, wie hier als Mischung, so weiterhin (25 E) als Gemeinschaft (koinônia) bezeichnet, was schon im Parmenides (158 D) und im Sophisten als Ausdruck für die Relation der beiden Termini im Urteil diente. Einmal (27 D) wird es, anschaulicher noch, als »Bindung« des Unbestimmten durch die Bestimmtheit (d.h. die Bestimmung als Festsetzung) ausgedrückt. Auch dabei wird man sich des Ausdrucks »Band« für das Bestimmende im Parmenides (162 A) und im Sophisten (253 A) erinnern; im letzteren wurde besonders die ursprüngliche Verknüpfungsart, die Kategorie, als Band oder (ebenda, C) Zusammenhaltendes bezeichnet. Der letzte logische Sinn der Verknüpfung im Urteil (symplokê, plegma, synthesis) ist demnach: die Bestimmung des x zum A.

Dann wird noch als Viertes der »Grund« des Zusammentritts hinzugefügt, und als fünftes, das sich vielleicht noch als notwendig herausstellen möchte, ein ebenso allgemeiner Grund der Scheidung angedeutet (23 D). Doch wird diese Andeutung an keiner ferneren Stelle etwa wieder aufgenommen, sondern es ist stets nur von den vier »Gattungen« die Rede. Zunächst wird jedoch auch die vierte noch beiseite gestellt, dagegen die drei ersten einer genauen Untersuchung unterzogen.

Quelle:
Paul Natorp: Platos Ideenlehre. Eine Einführung in den Idealismus. Leipzig 21921, S. 320-321.
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