Eilftes Kapitel.

[102] 1. Wenn ein Thier (geopfert wird), soll er, wenn es ein anderes als eine Kuh ist, es waschen und an der vorderen Seite der Feuer, nachdem er herumgegangen, einen Palâçazweig93 eingraben.[102]

2. Das Umwickeln (des Zweiges), Herbeiholen (des Thieres), Anbinden und Benetzen desselben vollziehe er in der vorgeschriebenen Weise94 und was sonst zu vollziehen ist.

3. Nachdem er die beiden Spenden vor und nach der Tödtung des Thieres95 geopfert hat, opfere er noch fünf andere stillschweigend.96

4. Das herausgenommene Netz besprenge er und nenne die Gottheit.

5. Bei dem Herbeiholen, Anbinden und Benetzen (des Thieres) und bei der Topfspeise (nenne er die Gottheit) ebenso.

6. Wenn er das Netz geopfert, schneidet er die Schnitte ab.

7. Alle oder drei oder fünf.97

8. Die Schnitte opfert er mit der Topfspeise vermischt.

9. Ein Glied des Thieres ist die Opfergabe.98[103]

10. In einem Opfer an eine bestimmte Gottheit soll er ein Thier, das dieser Gottheit geweihet ist, opfern und dem Priester einen Theil geben und zu ihm sprechen: »lass diesen hingelangen.«

11. Wenn ein Fluss dazwischen ist, soll er ein Schiff machen lassen99, oder auch nicht.

93

Das Schlachten eines Thieres kommt bei verschiedenen häuslichen Handlungen vor, z.B. bei dem Argha (s. oben 1, 3), bei der zweiten Ashtakâ (3, 3, 8), bei dem Spiess- Rindopfer (3, 8, 1). An die Stelle des bei den Çrauta-Handlungen gebräuchlichen Opferpfostens (yûpa), an welchen das Thier gebunden wird, tritt hier ein blosser Zweig (çâkhâ), daher die Benennung çâkhâpaçu für das Opferthier und das Opfer selbst. Vgl. Kâty. Çr. 6, 10, 33. Comm.

94

Die hier erwähnten Handlungen sollen also bei dem häuslichen Thieropfer ebenso vollzogen werden, wie sie bei Kâty. Çr. 6, 3, 15–33 für das Çrauta-Opfer vorgeschrieben sind.

95

Vgl. Kâty. Çr. 6, 5, 22–25.

96

Die also, wie alle ohne Spruch geopferten Spenden, an Prajâpati gerichtet sind.

97

»Alle Schnitte«, d.h. eilf, welche Jr. und Kp. (Cod. Chamb. Fol. 59, a) nach Kâty. Çr. 6, 7, 6 folgendermassen aufzählen: 1. das Herz, 2. die Zunge, 3. die Brust, 4. das linke Vorderbein, 5. 6. die rechte und linke Seite, 7. die Leber, 8. 9. die beiden Nieren, 10. der mittlere Darm, 11. die rechte Keule. Unter dem mittleren Darm scheint das Jejunum oder das Ileum oder beide zusammen verstanden zu sein. – »Drei Schnitte« sind nach Kp.: Herz, Zunge und Brust. – »Fünf Schnitte« nach demselben: Herz, Zunge, Brust, linkes Vorderbein, beide Seiten (was ja aber sechs sind).

98

Also nicht ein volles Gefäss (pûrṇapâtra) oder eine Wunschgabe (vara). Jr. – Vgl. Kâty. Çr. 6, 10, 37. 38.

99

Jr. bezieht dies richtig auf das Opfer, welches nach 3, 10, 44 u.f. für einen in der Fremde verstorbenen dargebracht werden soll; er irrt aber, wenn er meint, nâvam sei s.v.a. navaçrâddham und mit diesem Ausdrucke werde das 3, 10, 48 vorgeschriebene Opfer bezeichnet. Vgl. Âçv. Gṛĭ. 1, 12, 6.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 102-104.
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