[637] Äquipollent, gleichbedeutend; Äquipollente Urtheile, Urtheile von gleichem Inhalte; sie sind logisch äquipollent, wenngleich sie in grammat. Hinsicht u. rücksichtlich des Ausdrucks, selbst der Form des Gedankens verschieden sind; z.B. Philippus war der Vater Alexanders des Großen u. Alexander der Große war der Sohn des Philippus, sind äquipollente Sätze; ebenso solche, die positiv u. mit doppelter Negation gebildet sind. Daher Äquipollenzschlüsse (Gleichgeltungsschlüsse, Ratiocinia per aequipollentiam) die Klasse von unmittelbaren Schlüssen, die auf dem Verhältniß äquipollenter Urtheile beruht, nämlich sofern das eine Urtheil als gleichgeltend mit dem anderen auch für dasselbe gesetzt werden kann. Äquipollenz, das Verhältniß verschieden ausgedrückter Sätze von einerlei Sinn.